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Rechtsstreit um Medikamentenversand per Internet

28.09.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der erste europäische Internet-Arzeimittelversand DocMorris sieht sich wachsendem Widerstand seitens der deutschen Apothekerverbände ausgesetzt. Die Apotheker argumentieren, der niederländische Online-Händler gefährde Sicherheit und Qualität der Medikamente, verhindere die amtliche Aufsicht und würde die Verbraucher nur ungenügend beraten. Auch Arzneimittelfälschungen seien nicht ausgeschlossen. DocMorris kann sich jedoch auf ein Rechtsgutachten des Bonner Juristen Christian König berufen. Der Rechtsexperte war zwar bislang eine wichtige Stütze für die Position der deutschen Apotheker, kommt aber in dem für DocMorris erstellten Gutachten zu dem Schluss, dass der Internet-Versand durch EU-Recht gedeckt sei. König zufolge gibt es lediglich geringe Defizite wie das Fehlen einer Servicenummer, mit der sich Patienten mit Beratungsbedarf gleich an

eine Apotheke wenden können. Diese Probleme seien leicht zu beheben.

In Deutschland ist ein Medikamentenversand oder eine Bestellung per Telefon und Internet verboten. Dem entgegen steht die EU-Richtlinie über elektronischen Handel, die auch die Arzneimittelabgabe via Internet und Versandhandel zulässt. Für Oktober dieses Jahres ist in dem Rechtsstreit noch ein Gerichtsentscheid über einen Antrag auf einstweilige Verfügung angesetzt, mit der die Apotheker die Einstellung des Online-Versands erreichen wollen. Der Streit könnte allerdings auch noch bis an den Europäischen Gerichtshof gehen.