Im Regelfall erhält der Inhaber einer .de-Domain, beispielsweise Firmenname.de, auch eine Adresse wie Firmenname.info zugesprochen, so Rechtsanwalt Daniel Dingeldey vom Online-Ratgeber www.domain-recht.de aus Starnberg bei München. Laut Dingeldey würden deutsche Gerichte die Unterscheidungskraft einer TLD nicht akzeptieren. Dass sich unter Firmenname.de und Firmenname.info zwei unterschiedliche Online-Anbieter verbergen sollen, leuchte den Richtern nicht ein. Daher könnten Inhaber einer Marke ihre Ansprüche auch auf Internet-Adressen mit neuen TLDs geltend machen. Dieser Ansicht ist auch Robert Schnekenbühl, Patentanwalt, Rechtsanwalt und European Trademark Attorney im Münchner Büro der internationalen Kanzlei DTS Patent- und Rechtsanwälte: "Wenn das Markenrecht so ausgelegt wird wie bisher, bleiben die Probleme auch bei den neuen Top Level Domains bestehen. Wir werden unseren Mandanten empfehlen, gleich alle acht Domains eintragen zu lassen. Im Frühjahr 2001 sollen die neuen TLDs zur Verfügung stehen.