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Rechtsstreit: Haftung für Hyperlinks?

14.04.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) – Gestern begann vor der Handelskammer des Landgerichts München ein Prozeß um Hypertext-Links im Internet. Thomas Benner muß sich dafür verantworten, daß er auf seiner Web-Seite einen Hinweis auf eine Internet-Adresse eingerichtet hat, auf der ein geschützter Markenname offensichtlich widerrechtlich verwendet wird. Das Gericht wird unter anderem klären, inwieweit der Inhaber einer Homepage für den Inhalt von Seiten haftet, auf die mit einem Hypertext-Link verwiesen wird. "Wenn sich die Gegenseite durchsetzt, wäre das ein Maulkorb im Internet; kaum jemand könnte dann noch Links zu anderen Seiten einrichten", erklärte Benner im Vorfeld des Prozesses.