Rechtsstreit an untere Instanz zurueckverwiesen Oberstes US-Gericht entscheidet in Antitrust-Verfahren gegen IBM

23.12.1994

MUENCHEN (CW) - Selten passiert's, wahr ist es trotzdem: Die grosse IBM unterlag nun schon zum zweiten Mal vor Gericht. In einer Berufungsverhandlung obsiegte Kontrahent Allen-Myland in einem Antitrust-Verfahren, das sich seit nunmehr neun Jahren durch die Rechtsinstanzen zieht.

Wie die "Financial Times" schreibt, klagte das Unternehmen Allen- Myland seinerzeit, Big Blue missbrauche seine dominante Stellung im Markt, um Wettbewerber verdraengen zu koennen. Insbesondere manipuliere IBM die Preise von Upgrades fuer Grossrechnersysteme in einer Weise, dass Big Blues Kunden im Prinzip gar nicht anders koennten, als weiterhin bei IBM zu kaufen.

Mit dieser Praxis habe es IBM geschafft, Allen-Myland aus dem Geschaeft fuer Mainframe-Upgrades zu draengen - ein Marktsegment, das in den 70er Jahren genauso gross war wie der Handel mit neuen Mainframes. Es habe, so Allen-Myland weiter, Zeiten gegeben, da habe man die Haelfte aller von IBM-Grossrechnerkunden benoetigten Upgrades geliefert.

In einer unteren Instanz wurde die Klage gegen IBM abgewiesen. Dagegen hatte Allen-Myland vor dem Federal Appeals Court in Philadelphia Berufung eingelegt, welcher auch stattgegeben wurde. Dagegen wiederum legte Big Blue Rechtsmittel ein, ueber die der US Supreme Court zu entscheiden hatte.

Dieser hat es nun abgelehnt, die Philadelphia-Entscheidung zurueckzunehmen. Vielmehr ordneten die obersten US-Gesetzeshueter ein neues Verfahren in der wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung an.

Die aktuelle Entscheidung koennte sich auf IBMs Bemuehungen auswirken, die Zwaenge eines Consent Decree von 1956 abzuschuetteln. Big Blue hatte sich in dem Consent Decree verpflichtet, ihre Lochkarten-Maschinen nicht nur zu vermieten, sondern auch zu verkaufen und die Technologie anderen Herstellern zugaenglich zu machen.

Momentan scheint das Problem der Juristen ein definitorisches zu sein: Der Philadelphia-Richter begruendete seine Revision des unterinstanzlichen Urteils damit, dass in dem IBM-freundlichen Urteil die Groesse des zugrundezulegenden Marktes falsch definiert worden sei.