Rechtsratgeber für Ausbilder

11.04.1986

BONN (CW) - Über wichtige Änderungen bei der Berufsbildung informiert die DIHT-Broschüre "Rechtsratgeber Berufsbildung". So haben werdende Mütter und Väter gleich, ob sie in einem Arbeitsverhältnis oder in der Berufsausbildung stehen, seit Januar 1986 Anspruch auf bezahlten Erziehungsurlaub. Wie der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) mitteilt, verlängert sich die Ausbildung automatisch um diese Zeit. Während des Erziehungsurlaubs darf der Arbeitgeber Ersatzkräfte mit befristetem Arbeitsvertrag einstellen, heißt es in der neu aufgelegten DIHT-Broschüre.

Die erst kürzlich geänderten Bestimmungen zu Jugendarbeitsschutz und Ausbildereignung werden darin ebenso kommentiert wie die Auswirkungen des Beschäftigungsförderungsgesetzes 1985.

Die DIHT-Broschüre "Rechtsratgeber Berufsbildung - Handbuch für die Praxis", 290 Seiten, gibt es für 18 Mark zum deutschen Industrie- und Handelstag, Abteilung Information, Postfach 14 46, 5300 Bonn 1 oder über Btx 690 106.