Rechtsprechung für Arbeitnehmervortreter

04.11.1988

BONN (pi) - Zum zweiten Teil des Technologie-Kollegs für Arbeitnehmervertreter lädt die Bonner Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e. V. (GDD) vom 21. bis 25. November 1988 nach Köln ein.

Um den Mitwirkungsbestimmungen beim Einsatz neuer Technologien gerecht zu werden und die notwendigen Kontrollfunktionen wahrzunehmen, sind, so die GDD, detaillierte Kenntnisse der Gesetzesnormen sowie der aktuellen Rechtsprechung unentbehrlich. Im Rahmen des Kollegs gibt die GDD eine Einführung in das Datenschutzrecht und informiert über DV-Mitbestimmung. Darüber hinaus erläutern Rechtsexperten das Einigungsstellenverfahren in Recht und Praxis sowie Betriebsvereinbarungen zur Personaldatenverarbeitung. Zu allen Themen erhalten die Teilnehmer Begleitmaterial.

Informationen: Datakontext-Tagungen GmbH, Aachener Straße 1052, 5000 Köln 40,

Telefon 02 21/48 32 98.