Weitere Beratungen erforderlich:

Rechtsgutachten verwirft geplante Schrottverordnung

24.12.1999
FRANKFURT/M. (pi) - Der Entwurf zur geplanten Elektroaltgeräte-Verordnung hält einer juristischen Überprüfung nicht stand und muß zurück in die Beratung.

Nach Auffassung des Bonner Professors für Verfassungsrecht Fritz Ossenbühl ist eine Rücknahmepflicht für "gleichartige Geräte anderer Hersteller" gesetz- und verfassungswidrig. Auch die Verpflichtung zur Rücknahme von Altgeräten, die vor Inkrafttreten der Verordnung verkauft wurden (Alt-Altgeräte), hält einer juristischen Überprüfung nicht stand. Damit muß der Entwurf der Elektroaltgeräte-Verordnung erneut beraten werden. Das Rechtsgutachten hatte der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) in Auftrag gegeben.

Wie der Verband mitteilt, liegt ein weiterer Schwachpunkt der Gesetzesvorlage darin, daß Anbieter, die Waren über das Internet aus dem Ausland nach Deutschland liefern, bei der Entsorgung nicht zur Kasse gebeten werden könnten. Deutsche Hersteller würden dadurch einen zusätzlichen Wettbewerbsnachteil erleiden. Der ZVEI propagiert nach wie vor eine Lösung, die dem Letztbenutzer die Entsorgungskosten aufbürdet.