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Rechtsanwälte informieren über Impressumspflicht

01.08.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Seit Anfang dieses Jahres besteht für Betreiber kommerzieller Websites eine umfangreiche Impressumspflicht. Das Verzeichnis muss nun neben Namen und Anschrift des Betreibers beispielsweise auch die Handelsregisternummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer enthalten.

Da vielen die geänderte Rechtslage unbekannt ist, bietet die Kanzlei Härting eine Liste mit FAQs zur Impressumspflicht an. Hier wird genau erklärt, für wen die Verpflichtung gilt, welche Informationen im Impressum auftauchen müssen und unter welchen Umständen Betreiber von Online-Shops abgemahnt werden können, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommen. (bw)