Rechtliche Regeln für die Softwaremiete

02.05.2008
Von Jürgen Schneider

Gewährleistung/Haftung

Wenn die Software nicht so funktioniert, wie sie soll, hat der Anwender selbstverständlich einen Anspruch darauf, dass der Anbieter den Fehler schnellstmöglich beseitigt.

Bei einem Fehler in der Software wird zudem die Vergütung automatisch gemindert. Die Höhe der Minderung hängt davon ab, wie stark sich der Fehler im Betrieb des Anwenders auswirkt. Wenn zum Beispiel die Software einen Tag lang gar nicht benutzt werden kann, so ist für diesen Tag auch keine Vergütung zu bezahlen. Allgemeine Angaben hierzu können derzeit nicht gemacht werden, zumal es noch an entsprechenden gerichtlichen Entscheidungen fehlt.

Wenn der Anbieter den Fehler trotz einer Meldung des Anwenders nicht beseitigt, kann ihm der Anwender eine Nachfrist setzen und nach ergebnislosem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

Veränderungen an der Software

Ohne Zustimmung des Anbieters ist der Anwender nicht berechtigt, Veränderungen an der Software vorzunehmen. Zugunsten des Anwenders sollte eine Klausel in den Vertrag aufgenommen werden, wonach der Anbieter solchen Veränderungen der Software zustimmen muss, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb im Hause des Anwenders erforderlich sind.