Vollstreckbarer Titel ohne Gerichtsverfahren

Rechte des Chefs bei Unterschlagung im Job

22.09.2011
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Keine Sittenwidrigkeit gegeben

Selbst wenn der Nachweis des Schadens nicht geführt werden kann, der Arbeitnehmer aber den Schuldgrund und die Schuldhöhe eingeräumt hat, so kann er sich später nicht auf die Sittenwidrigkeit des Schuldanerkenntnisses berufen. Er kann nicht einwenden, sich in einer Zwangslage befunden zu haben. Die Drohung mit einer Strafanzeige erschien dem BAG angesichts des vom Kläger selbst eingeräumten Sachverhalts nicht als unverhältnismäßig.

Die Entscheidung des BAG zeigt einmal mehr, so betont auch der Berliner Rechtsanwalt Christian Sauer aus der Berliner Kanzlei FPS, dass bei Schäden für das Unternehmen durch Straftaten eines Arbeitnehmers, durch ein notarielles Schuldanerkenntnis schnell und einfach ein vollstreckbarer Titel erlangt werden kann.

Der Vorteil eines solchen Vorgehens ist ferner, dass der Arbeitnehmer mit etwaigen Einwendungen zum Schuldgrund der unerlaubten Handlung und zur Schuldhöhe ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist in einem etwaigen Verbraucherinsolvenzverfahren der Rechtsgrund der unerlaubten Handlung als bestandskräftig anzumelden, mit der Folge, dass die Forderung auch nach einer etwaigen Restschuldbefreiung besteht und auch nach Ende des Verbraucherinsolvenzverfahrens vollstreckt werden kann. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Dr. Henkel und Sauer empfehlen, dies zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei sie u. a. dazu auch auf den VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. (www.vdaa.de) verweisen. ( Dr. Alexandra Henkel, MM, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Wirtschaftsmediatorin, und Christian Sauer, Rechtsanwalt, c/o FPS Rechtsanwälte & Notare, Kurfürstendamm 220, 10719 Berlin, Tel.: 030 885927-0, E-Mail: Henkel@fps-law.de, Internet: www.fps-law.de