Recht im Web 2.0

07.04.2009
Kasten Vorspann

CW: Welche juristischen Risiken bergen Corporate Blogs?

KRIEG: Wenn sich bloggende Mitarbeiter negativ über Konkurrenten äußern, kann es Probleme mit dem Wettbewerbsrecht geben. Ein weiteres klassisches Problem sind Urheberrechtsverletzungen, wenn beispielsweise Fotos ohne Zustimmung des Rechteinhabers veröffentlicht werden. Ein Unternehmen sollte sich auch vorab Gedanken darüber machen, wer verantwortlich ist, wenn etwas schiefläuft. Der Mitarbeiter, der für das Unternehmen bloggt – oder die Firma, die den Blog als Unternehmensprojekt aufgesetzt hat? Mein Tipp: Klare Regeln definieren und jedem bloggenden Mitarbeiter Verhaltensregeln an die Hand geben, in denen gut verständlich dargestellt ist, was geht und was nicht.

CW: Wer haftet für die Inhalte, wenn Unternehmen beispielsweise eine Werbeagentur mit dem Bloggen beauftragen?

KRIEG: Egal wer den Inhalt liefert – haftbar ist immer auch der Betreiber des Blogs, also das beauftragende Unternehmen.

CW: Wie sieht es mit den gesetzlichen Fallstricken beim Mikroblogging-Dienst Twitter aus?

KRIEG: Bei einem Twitter-Account besteht genau wie bei allen anderen "Telemediendiensten" die Impressumspflicht. Diese Impressumspflicht kann man bei Twitter auch leicht im eigenen Profil erfüllen. Wichtig ist darüber hinaus, dass ich die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an meinem Profilbild habe und mit meinem Nutzernamen keine fremden Rechte wie zum Beispiel Namens- oder Markenrechte anderer Unternehmen verletze. (sh)