Recht auf Widerspruch bei E-Commerce

18.06.1999

BONN (CW) - Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin will den Verbraucherschutz beim elektronischen Einkauf via Internet, per E-Mail oder Videotext stärken. Die Bestimmungen sollen dann auch für die vertrauteren Formen des Versandhandels über Telefon und Telefax gelten. Mit diesen Regelungen setzt Bonn die "Fernabsatzrichtlinie" der EU von 1997 um. Wer elektronisch eine Ware bestellt, erhält laut Justizministerium ein Widerrufsrecht. Demnach werde ein über "Fernkommunikationsmittel" geschlossener Vertrag über Waren oder Dienstleistungen erst wirksam, wenn der Kunde nicht binnen sieben Tagen seinen Rücktritt erklärt hat. Diese Frist beginnt erst dann, wenn der Verbraucher "auf einem dauerhaften Datenträger" über die Bedingungen des Vertragsschlusses informiert wurde.