Aktivitäten zu sehr auf Geheimschutz ausgerichtet

Rechnungshof: Das BSI soll sich mehr um die DV-User kümmern

31.05.1991

MÜNCHEN (gs) - Das Anfang 1991 gegründete Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kommt nur schwer von seiner geheimdienstlichen Vergangenheit los. In einer Stellungnahme zur Aufgabenstellung und Planung des BSI rügte der Bundesrechnungshof, daß die Behörde offenbar nicht vorhat, ihren neuen Aufgaben ernsthaft nachzukommen.

Mit der Ausgliederung der ehemaligen "Zentralstelle für Chiffrierwesen" (ZfCh) aus dem Bundesnachrichtendienst und ihrer Aufwertung zum Bundesamt wollte die Bundesregierung (mindestens) drei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Das BSI sollte für mehr Sicherheit in der DV der Bundesbehörden sorgen, die öffentliche Forderung nach allgemeinen DV-Sicherheitsstandards erfüllen und schließlich noch Polizei und Geheimdiensten ein kompetenter Partner bei Abhöraktionen sein.

Dieser Aufgabenmix und die geheimdienstliche Herkunft hatten schon vor der Gründung des Bundesamts Zweifel an seinem Nutzen für zivile DV-Anwender aufkommen lassen - Zweifel, denen sich nun auch der Rechnungshof anschließt.

Vor allem stoßen sich die Prüfer an 22,6 Millionen Mark, die im Haushaltsentwurf der Regierung für BSI-Forschungen vorgesehen sind. "Das BSI hat keine Vorschungsarbeiten durchzuführen", heißt es dazu in der Stellungnahme.

Diese Aufgabe sei aus dem BSI-Errichtungsgesetz ausdrücklich gestrichen worden, um eine praxisbezogene Arbeit des Bundesamtes sicherzustellen. Zudem seien zwei Drittel dieses Betrags allein für Forschung und Entwicklung in den Bereichen Chiffrier- und Meßverfahren für kompromittierende Abstrahlung veranschlagt - die Aufgabenschwerpunkte der alten ZfCh.

Diese "traditionelle" Ausrichtung des neuen Amtes zeigt auch die Herkunft und die Zuordnung des Personals: Etwa 75 Prozent der Mitarbeiter kommen aus den Nachrichtendiensten, und während für "Beratung und Unterstützung" gerade 18 der 278 Planstellen vorgesehen sind, sollen sich insgesamt 137 mit der Entwicklung von Verschlüsselungssystemen und mit Abstrahlsicherheit beschäftigen.

Laut Gesetz sollte das BSI "durch pragmatische umfassende Beratung und Unterstützung der Anwender" dazu beitragen, die DV-Sicherheit bei den Bundesbehörden zu verbessern. Angesichts der vorliegenden Planungen jedoch gewannen die Prüfer "den Eindruck, daß die neuen, durch das BSI-Gesetz festgelegten Aufgaben, die letztlich die Ursache für die Errichtung des BSI waren, über der Wahrnehmung der alten, noch aus dem BND-Bereich stammenden Aufgaben nicht ihrer Bedeutung entsprechend berücksichtigt werden".

Die schwerwiegenden Sicherheitsmängel in der Bundesverwaltung jedoch, so der Rechnungshof, resultierten "nicht aus fehlenden Chiffrierverfahren und -geräten", sondern seien "wesentlich im fehlerhaften Einsatz und der mangelnden Kontrolle der Informationstechnik begründet". Nur in weniger als zehn Prozent aller Verfahren gehe es um Geheimschutz, und das BSI solle sich weniger um diese, als vor allem um die Sicherheitsdefizite bei den übrigen 90 Prozent kümmern. +