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RealplayTV-Nutzer verklagen die Filmindustrie

07.06.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Nutzer des digitalen Videorekorders "RealplayTV" und die US-Bürgerrechtsbewegung <a href="http://www.eff.org/" target="_blank">EFF</a> (Electronic Frontier Foundation) haben gegen rund zwei Dutzend Fernsehanstalten und Filmkonzerne Klage am Bundesgericht in Los Angeles eingereicht. Sie wollen einen Urteilsspruch erzielen, der das ausdrückliche Recht verbrieft, aus aufgenommenen Sendungen und Filmen Werbepausen herauszuschneiden. Auf Wunsch erledigt das Gerät diese Aufgabe automatisch. Zahlreiche Film- und Sendeanstalten haben deswegen bereits vor einiger Zeit einen Prozess gegen den Hersteller <a href="http://www.sonicblue.com/" target="_blank">Sonicblue angestrengt. Sie wollen den Verkauf des digitalen Rekorders verbieten lassen, da dessen Gebrauch Urheberrechte verletze.

Die Bürgerrechtler begründen ihre Klage mit dem Verweis auf analoge Aufzeichnungstechniken. Es sei gang und gäbe, Filmmaterial auf Videokassetten zu schneiden. Dieses Recht müsse es auch auf digitalen Medien geben. Der Filmindustrie ist jedoch eine Funktion des RealplayTV ein Dorn im Auge, mit der sich die fertig verarbeiteten Filme an andere Nutzer des Geräts direkt über das Internet schicken lassen. Bereits am Dienstag hat ein Bezirksgericht ein anwenderfreundliches Urteil erlassen. Demnach muss Sonicblue das Nutzerverhalten der RealTV-Käufer nicht erfassen. Die Medienunternehmen wollten durch entsprechende Maßnahmen Raubkopierern auf die Spur kommen (Computerwoche online <a href="https://www.computerwoche.de/index.cfm?pageid=254&artid=36777&type=detail" target="_blank">berichtete</a>). (lex)</a>