Langjährige Beschäftigung schützt nicht

Rauswurf wegen gefälschten Zeugnisses

21.05.2012
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Negative Außenwirkung

Darüber hinaus stellten die Richter des LAG Baden-Württemberg auf die negative Außenwirkung der hierdurch eingetretenen Situation ab. Es sei nicht auszuschließen, dass Außenstehende hiervon Kenntnis bekommen. Kunden und Lieferanten könnten erfahren, dass ihr Vertragspartner Mitarbeiter beschäftigt, die sich ihre Einstellung durch Vorlage von gefälschten Zeugnissen erschlichen haben.

Auch könnten weitere potenzielle Bewerber ermutigt werden, sich ebenfalls mit gefälschten Zeugnissen bei diesem Arbeitgeber zu bewerben. Der Arbeitgeber müsse daher auch nach mehreren Jahren noch die Möglichkeit haben, eine solche negative Außenwirkung zu beenden (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.10.2006, Az.: 5 Sa 25/06). (oe)

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Der Autor Dr. Christian Salzbrunn ist Rechtsanwalt in Düsseldorf. Tel.: 0211 1752089-0, E-Mail: info@ra-salzbrunn.de, Internet: www.ra-salzbrunn.de