Raubkopierern droht Schadenersatzklage

05.06.1987

BONN (vwd) - Mikrochips zu kopieren oder zu verwerten, Soll ab Herbst dieses Jahres verboten sein. Eine entsprechende Gesetzesvorlage zum Schutz der Halbleiterindustrie hat das Bundeskabinett jetzt verabschiedet.

Darüber hinaus sieht der Maßnahmenkatalog die zentrale Registrierung zu schätzender Mikrochips vor. Zehn Jahre lang ist den Anmeldungen dann beim Deutschen Patentamt die Unantastbarkeit garantiert. Verstöße gegen die neuen Vorschriften sollen mit Schadenersatzforderungen und Freiheitsstrafen bis zu zwölf Monaten geahndet werden.

Mit diesem Entwurf aus dem Bonner Justizministerium folgt die Bundesregierung einer Richtlinie des Europäischen Rates, die als Reaktion auf die US-amerikanische "Semiconductor Chip Protection Act of 1984" zu werten ist.