Nach Kalrsruher Urteil

Rasche Neuregelung von Datenspeicherung gefordert

03.03.2010
Nach dem Aus für die Vorratsdatenspeicherung durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts fordern Union und Polizei- Gewerkschaften eine rasche Neuregelung.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Altmaier, drängt zur Eile. "Ich gehe davon aus, dass die Bundesjustizministerin ein Interesse daran hat, möglichst schnell, das heißt vor der Sommerpause, einen Entwurf vorzulegen", sagte er dem "Kölner Stadt- Anzeiger" (Mittwoch). "Wir können uns einen monatelangen "rechtsfreien Raum" nicht leisten."

Die Speicherung von Telefon- und Internetdaten für sechs Monate war Ende 2007 von der damaligen großen Koalition beschlossen worden, um Ermittlungen gegen Terrorverdächtige und Schwerverbrecher zu erleichtern. Grundlage dafür war eine EU-Richtlinie. Fast 35.000 Bürger zogen gegen das Bundesgesetz nach Karlsruhe und bekamen nun weitgehend Recht. Telefon- und Internetdaten dürfen in Deutschland vorerst nicht mehr massenhaft gespeichert werden. Nach Ansicht von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wirft das Urteil neue Probleme für die Sicherheitspolitik auf.

Während Innenminister Thomas de Maizière (CDU) die Datenspeicherung in engen Grenzen zügig doch noch durchsetzen will, tritt Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) auf die Bremse. Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz hält das Gesetz für politisch gescheitert. "Es ist durchaus denkbar, dass die Vorratsdatenspeicherung damit fürs erste gestorben ist", sagte er der "Stuttgarter Zeitung" (Mittwoch). Die schwarz-gelbe Koalition werde sich nicht auf einen verfassungskonformen Entwurf einigen können.

Rückschlag im Kampf gegen das Verbrechen

Auch nach Ansicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) droht ein massiver Rückschlag für die Bekämpfung der schweren Kriminalität in Deutschland. "Wir werden tausende Straftaten haben, die wir nicht mehr aufklären können", warnte Freiberg in der "Augsburger Allgemeinen" (Mittwoch). Mit dem Urteil gehe der Polizei ein sehr wichtiges Instrumentarium zur Aufklärung von schweren Verbrechen und zur Gefahrenabwehr verloren. In der "Braunschweiger Zeitung" (Mittwoch) verwies Freiberg darauf, dass die Telefonverbindungsdaten etwa bei den Ermittlungen gegen die terroristische "Sauerland-Gruppe" eine wichtige Rolle gespielt hätten.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) schlug ebenfalls Alarm. In zwei von drei Fällen sei die Polizei bei ihren Ermittlungen inzwischen auf Vorratsdaten angewiesen. "Tendenz deutlich steigend", sagte BDK-Chef Klaus Jansen. In der "Passauer Neuen Presse" (Mittwoch) ergänzte er: "Datenschutz und die Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Nutzung in Ermittlungsverfahren schließen einander ausdrücklich nicht aus." Es müsse nun schnell ein Gesetz auf den Weg gebracht werden, "das uns als Kriminalisten wieder handlungsfähig macht".

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hält die Sorgen der Polizeigewerkschaften jedoch für unbegründet. Sie betonte am Dienstagabend in den ARD-Tagesthemen, auch bis Juni 2008, als es noch keine Vorratsdatenspeicherung gab, seien sehr erfolgreich Straftaten verfolgt worden. "Hier muss keiner Sorge haben, dass wir jetzt in eine Sicherheitslücke schliddern." Dagegen warnte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in der "Financial Times Deutschland" (Mittwoch), bis der Gesetzgeber eine neue Regelung auf den Weg gebracht habe, könne der rechtlose Zustand Menschenleben kosten.

Netzpolizei statt Vorratsdatenspeicherung

Der Vorsitzende der Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, verlangte den Einsatz von 3000 Internet-Polizisten, um rechtsfreie Räume zu verhindern. "Ohne den sechsmonatigen Rückgriff auf Rechner-Adressen kann die Polizei im Internet nur noch etwas ausrichten, wenn ihre Netz-Präsenz massiv ausgebaut wird", sagte Wendt der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch).

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, bekräftigte die Hoffnung, dass es in Deutschland kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geben werde. "Da bin ich optimistisch", sagte er der "Braunschweiger Zeitung". Er hoffe, dass diese Datenspeicherung auch bald europaweit gestoppt werde.

Die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström sieht im Urteil des Bundesverfassungsgerichts dagegen keinen Widerspruch zur EU- Richtlinie. "Die Europäische Kommission begrüßt das Urteil", sagte die Schwedin dem "Hamburger Abendblatt" (Mittwoch). Es unterscheide "sehr deutlich zwischen der Richtlinie und dem, was durch den Gesetzgeber der einzelnen Mitgliedstaaten selbst geregelt werden kann". Die EU-Direktive lasse großen Spielraum und erlaube eine Umsetzung, "die mit den Grundrechten der deutschen Verfassung konform geht", sagte Malmström. (dpa/tc)