Streit um Autorenrechte

Random House zieht gegen E-Book-Hersteller vor Gericht

09.03.2001
MÜNCHEN (CW) - Die US-amerikanische Bertelsmann-Tochter Random House sieht ihr Copyright durch den E-Book-Anbieter Rosetta Books verletzt. Nun müssen die Gerichte entscheiden, ob bestehende Verträge des Verlages mit Autoren auch für die Veröffentlichung von E-Books gelten.

Weil Rosetta Books seit neuestem Texte von drei Random-Autoren anbietet, hat der Verlag das Unternehmen auf Schadenersatz verklagt. Die Verträge, die Rosetta Books nach eigenen Angaben mit den Autoren abgeschlossen hat, sind nach Ansicht von Random ungültig. Die Künstler hätten dem Verlag das Recht eingeräumt, ihre Texte auf Englisch "in der Weise und Form zu veröffentlichen, die Random House für angemessen hält". Dazu gehöre auch die elektronische Verbreitung.

Rosetta Books ist dagegen nicht der Ansicht, dass traditionelle Verlagshäuser mit ihren Verträgen, die noch aus der Frühzeit des Internet stammen, zugleich auch die Rechte für die elektronische Veröffentlichung gekauft haben. Angesichts der Klage stellt der Anbieter digitalisierter Literatur darüber hinaus die Grundsatzfrage, ob ein E-Book nicht ein eigenes, vom gedruckten Werk unabhängiges Medium darstelle.

Rückendeckung erhält Rosetta unter anderem vom amerikanischen Schriftstellerverband Authors Guild. Dieser hat bereits vor einiger Zeit darauf hingewiesen, dass die Rechte der elektronischen Veröffentlichung eines Werkes bei seinem Autor liegen. Der Verlag müsse in einem solchen Fall ähnlich wie bei einer im Ausland erscheinenden Übersetzung einen Lizenzvertrag mit dem Autor abschließen. Die Authors Guild sieht nach den Worten ihres Vorstandes Paul Aiken das Vorgehen der Verlage als einen Versuch an, sich "rückwirkend sämtliche Rechte zu schnappen".

Präzedenzfall im Filmbereich

Random House könnte jedoch durchaus am längeren Hebel sitzen, beruft sich der Verlag in seiner Klageschrift doch auf das Filmrecht, wo es einen Präzedenzfall gibt. Hier sprachen die Richter der Filmbranche das Copyright zu, mit der Begründung, dass dessen Besitz nicht von der physischen Form des Films abhänge.

Random House selbst vertreibt bereits jetzt unter dem Titel Atrandom mehr als 300 Titel in Form von E-Books. Das elektronische Publizieren ist für den zum Bertelsmann-Konzern gehörenden Verlag, der sich selber gern als "multimedial" bezeichnet, ein wichtiges Standbein. Die Konkurrenz holt inzwischen auf. Seit Juni vergangenen Jahres ist auch Time Warner mit dem Angebot "Ipublish.com" im Netz vertreten. Dort soll demnächst ebenfalls Literatur zum Download auf elektronische Bücher und PDAs bereitstehen. Kleine Anbieter wie Rosetta Books hätten neben den Verlagsriesen kaum eine Chance, die Nische zu besetzen.