DV und Recht

Quellcode geht an den Käufer

28.02.1997

SAARBRÜCKEN (jlp) - Übernimmt der Verkäufer von Individualsoftware keine Pflegeverpflichtung für ein Programm, so hat dessen Käufer und Besteller einen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes. Andernfalls ist das Programm für den Besteller wertlos.Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 8 U 64/91