Einheitliche Lehrpläne sind keine Qualitätsgarantie

Qualifizierung in den neuen Bundesländern

27.11.1992

Schwarze Schafe bei den Bildungsanbietern behindern die Erfolgsaussichten vieler bildungswilliger neuer Bundesbürger. Außerdem mangelt es der Bundesanstalt für Arbeit an Personal, die Durchführung ihrer eigenen Qualifikationsmaßstäbe qualifiziert zu kontrollieren. Welche neuen Akzente sind zu setzen von denen der einzelne Bildungswillige profitieren kann? Rolf Raddatz, Leiter des Arbeitsstabes Berufsbildung Neue Länder im Deutschen Industrie- und Handelstag (DIHT) in Bonn nimmt zu dieser Frage in einem Gespräch mit Wolf Dietrich Lorenz* Stellung.

CW: Überfordern die neuen Länder unser Weiterbildungssystem?

Raddatz: Zweierlei kennzeichnet die besondere Lage der Weiterbildung in den neuen Bundesländern. Erstens führte die Aufhebung der sozialistischen Zentralverwaltungs-Wirtschaft und die Umstellung auf die Marktwirtschaft zu einem erheblichen Umqualifizierungsbedarf. Zweitens suchten Beschäftigte und Arbeitslose eine neue Identität.

Vor diesem Hintergrund etablierte sich in den neuen Ländern eine Fülle von privaten Bildungsträgern. Sie konnten sich halten, weil sie ihre Angebote nicht an einen anonymen Markt zu richten brauchten, sondern in erster Linie Auftragsmaßnahmen für die Bundesanstalt für Arbeit durchführten. Dabei stand die Aufstiegsfortbildung statt der unter den gegebenen Verhältnissen sinvolleren Anpassungsfortbildung im Vordergrund.

Die Unsicherheit über die regionale Wirtschaftsentwicklung erschwerte eine zielgerichtete Umqualifizierung vor allem der Arbeitslosen. Maßnahmen erfolgten vielfach auf Feldern, die aufgrund der Verhältnisse in den alten Ländern als zukunftsträchtig galten, auch wenn keine Beschäftigungsaussichten in der betreffenden Region der neuen Länder bestanden.

Das Weiterbildungssystem als solches ist dennoch nicht überfordert. Es fehlte lediglich an den nötigen Vorgaben des Arbeitsmarktes, die angesichts der enormen strukturellen Veränderungen, die noch in vollem Gange sind, allerdings kaum zu erwarten sind.

CW: Welche neuen Akzente im Spannungsfeld von Markt und öffentlicher Verantwortung nutzen dem Weiterbildungswilligen?

Raddatz: Auch der Weiterbildungswillige selbst leidet in erster Linie unter den Unsicherheiten der regionalen Wirtschaftsentwicklung, für die keine öffentliche Verantwortung übernommen werden kann. Gerade beim Wegfall staatlicher Lenkung ist es dem einzelnen möglich, auf Anforderungen des Arbeitsmarktes flexibel zu reagieren. Lenkung bedeutet in diesem Sinne allerdings auch die Förderungspraxis, wenn sie Gegebenheiten des Marktes nicht genügend berücksichtigt.

CW: Weiterbildung gilt im Bildungsbereich als ein letzter Freiraum gegenüber staatlicher Normierung. Dies hat besonders auf die Qualitätsmaßstäbe in der Weiterbildung Auswirkungen. Profitiert der einzelne Bildungswillige von diesem Status?

Raddatz: Staatliche Normierung ist nicht Voraussetzung für Qualität in der Weiterbildung, dennoch können maßnahmeorientierte Qualitätsmaßstäbe durchgesetzt werden. Ein Mittel dafür wäre, mangelnde Qualität durch den Entzug der AFG-Förderung zu ahnden. Da dieses Mittel oft nur greift, wenn es zu spät ist, kommt der Aufklärung der Weiterbildungsinteressenten und -teilnehmer über Qualitätskriterien als vorbeugende Maßnahme besondere Bedeutung zu.

Diesem Zweck dient unter anderem auch das DIHT-Faltblatt "Wer fragt gewinnt"! Ein weitere wichtiger Faktor ist die Weiterbildungsberatung, für die die Kammerorganisation ein eigenes elektronisches Weiterbildungsinformations-System, das WIS, geschaffen hat.

CW: Schwarze Schafe bei den Bildungsanbietern behindern die Erfolgsaussichten vieler Bildungswilliger neuer Bundesbürger. Der Bundesanstalt mangelt es an Personal, die Durchführung ihrer eigenen Qualifikationmaßstäbe qualifiziert zu kontrollieren.

Raddatz: Staatlich verordnete Fortbildungsregelungen oder Weiterbildungsabschlüsse berühren nicht die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme selbst, ebensowenig wie einheitliche Schullehrpläne einen guten Schulunterricht garantieren.

Qualität der Weiterbildung ist nicht nur eine Frage des Inhaltes, sondern auch der Methode und der äußeren Bedingungen. Staatliche Fortbildungsregelungen erhöhen nicht einmal die Chancen des einzelnen. Ihr Zustandekommen bedeutet einen erheblichen Zeitaufwand, der letztlich ein schnelles Reagieren auf Bildungserfordenisse zumindest erheblich erschwert.

CW: Sind nicht gerade daher verbindliche Fortbildungsregelungen, etwa einheitliche Weiterbildungsablschlüsse, einzuführen? Fördern sie nicht die Qualität der Weiterbildung und vergrößern die Chancen für den einzelnen Interessenten?

Raddatz: Die Abschlüsse im Bereich der Aufstiegsfortbildung sind weitestgehend einheitlich geregelt weil sich die Industrie- und Handelskammern an die Empfehlungen des Deutschen Industrie- und Handelstages halten, soweit nicht bereits Rechtsverordnungen des Bundes vorliegen. Die Chancen des einzelnen auf dem Arbeitsmarkt- und darauf kommt es letztlich an- werden in erster Linie durch das Angebot an Arbeitsplätzen bestimmt Genügend Qualifikationsmö-glichkeiten, die den erforderlichen Qualitätskriterien genügen, sind vorhanden.

*Wolf-Dietrich Lorenz ist Chefredakteur der Zeitschrift "Information Management".