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Qualcomm unterliegt erneut im Rechtsstreit gegen TI

10.06.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der US-Chipdesigner Qualcomm hat im Prozess gegen Texas Instruments (TI) erneut den Kürzeren gezogen. Das Delaware Chancery Court entschied, dass TI nicht die mit Qualcomm vereinbarte gegenseitige Lizenzvereinbarung verletzt habe. Nachdem das Gericht Qualcomm in einem früheren Urteil bereits das Recht auf Schadensersatz abgesprochen hatte, stehen nun keine weiteren Forderungen im Raum, TI kann weiter CDMA-Chips (Code Division Multiple Access) produzieren.

Die beiden Chiphersteller hatten im Dezember 2000 ihr jeweiliges Wireless-Patentportfolio für einander geöffnet. Im Zuge der Crosslicensing-Vereinbarung erlaubte der kalifornische Mobilfunkchip-Designer TI die Nutzung von Patenten für den von Qualcomm entwickelten CDMA-Standard und nahm dafür TIs Patente im Bereich DSP- (Digital Signal Processor) und Analog-Technik unter Lizenz.

Im Juli 2003 kam es dann jedoch zum Bruch: Wegen angeblicher Preisgabe vertraulicher Details der Vereinbarung verklagte Qualcomm TI auf Schadensersatz und die Beendigung des Vertrags. Die Texaner konterten darauf im September 2003 mit einer Gegenklage. Dabei wurde dem Vertragspartner vorgeworfen, er habe Handy-Herstellern entgegen Vereinbarung Preisnachlässe bei der Abnahme von eigenen Mobilfunkchips eingeräumt. Die beiden Klagen wurden später vom Delaware Chancery Court zusammengefasst. (mb)