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Pyrrhus-Sieg für Microsoft? Konsumerklage abgewiesen, aber...

15.04.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Was vordergründig wie ein veritabler Sieg für Microsoft aussieht, könnte zum Bumerang werden. US-Bezirksrichter Frederick Motz aus dem US-Bundesstaat Maryland hat nicht zugelassen, dass mehr als 60 Einzelverfahren gegen Microsoft zu einer Sammelklage verbunden werden können. In den Verfahren hatten die Kläger argumentiert, Microsoft habe seine Monopolstellung ausgenutzt, um für Softwareprodukte weit überhöhte Preise zu verlangen.

Motz sagte, er habe die Einzelverfahren der über 60 Kläger deshalb nicht als Sammelklage zugelassen, weil es in einem Prozeß schwer geworden wäre, eine Gruppe von Klägern als "typische Käufer von Microsoft-Produkten" zu definieren. Microsoft begrüßte die Entscheidung natürlich. "Dies ist ein wichtiger Schritt hin zur Lösung einer ganzen Reihe von Gerichtsverfahren, die Microsoft zu gewärtigen hat," sagte die Unternehmenssprecherin Stacy Drake.

Möglicherweise hat sich Microsoft aber zu früh gefreut: Richter Motz hat nämlich einer kleineren Gruppe von Konsumenten, die Microsoft-Produkte direkt von der Website des Softwaregiganten erworben haben, das Recht zugestanden, eine angestrebte Sammelklage weiter zu verfolgen. (jm)