Administrative und technische Details straff geregelt:

PTT vereinfacht Zahlungsverkehr

18.08.1978

BERN (sg) - Was den Banken recht ist, das kann der PTT nur billig sein. Gemeint ist hier der Giroverkehr, der bei der PTT über die stattliche Anzahl von 770 000 Konten abgewickelt wird. Eine Größenordnung, die ohne EDV-Einsatz wohl längst nicht mehr zu bewältigen wäre. Aber auch nicht ohne Einsatz der optischen Beleglesung auf der Basis von OCR-B.

Nach anfänglichem Zögern scheint sich nun das seit Oktober 1974 angewendete Verfahren für Einzahlungsscheine mit Referenznummer (VESR) durchzusetzen. Bis jetzt verwenden rund 700 PTT-Kunden das VESR für ihren Zahlungsverkehr auf PC-Konten. Diese Verfahren ist praktisch auf allen EDV Anlagen verwendbar. In seiner reinsten Anwendungsform bietet es den Vorteil, ohne nochmalige Erfassung bei gleichzeitiger Ausschließung aller Fehlerquellen, zur direkten Verbuchung beim Postscheckkontoinhaber genutzt werden zu können.

Bislang war es beim VESR nicht möglich, daß der Zahlungsbetrag abweichend vom Rechnungsbetrag beispielsweise unter Berücksichtigung Skonto und Rabattabzügen eingesetzt werden konnte. Nun bietet das Rechnungszentrum der Postscheckabteilung - unter dem Begriff VESR - mit der Nacherfassung variabler Zahlungsbeträge eine weitere Dienstleistung an.

Natürlich bedingt die reibungslose Zusammenarbeit mit EDV-Anlagen verschiedenster Unternehmungen und Verwaltungen eine straffe

Regelung der administrativen und technischen Details. Die PTT informiert hierzu in einer speziellen Broschüre. Da keine Minderbelegmenge für das Verfahren vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich in jedem Fall, die von der PTT vorgeschriebene Beschriftung in ORC-B auf den entsprechenden Belegen anzubringen.