PTT-Ausbildung: Bußgeld bei Vertragsbruch

03.07.1987

BERN (CWS) - Mit 3000 Franken werden jene Absolventen der PTT-eigenen Softwareschule bestraft, die nach genossener Ausbildung vertragswidrig in die Privatwirtschaft wechseln. Die angehenden Junior-Programmierer haben sich zu Beginn der Ausbildung vertraglich zu verpflichten, den PTT nach Abschluß der Ausbildung drei Jahre treu zu bleiben. Auf diese Weise will der "Gelbe Riese" seinem DV-Spezialistenmangel begegnen.

Die blauäugige Finanzdelegation der eidgenössischen Räte hat in ihrem jüngsten Bericht deshalb freudvoll festgehalten: "Eine gewisse Entschärfung des Problems dürfte sich mit der seit einiger Zeit vermehrt geförderten Ausbildung eigener DV-Fachleute erreichen lassen..." Indes: Mit einem Strafmaß von 3000 Franken liegen die PTT weit unter dem Ansatz, der in der Privatwirtschaft oft verlangt wird.

Von den ersten zwölf Absolventen der PTT-Softwareschule hat denn auch einer bereits die Strafe in Kauf genommen und ist schon nach Abschluß der theoretischen Ausbildung in die Privatwirtschaft gewechselt. Es wird damit gerechnet, daß er nicht der einzige bleiben, wird. Ein 24jähriger Junior-Programmierer verdient bei den PTT während der Ausbildung 3100 Franken im Monat und kann nachher mit 3500 Franken rechnen - rund 1000 bis 2000 Franken weniger als in der Privatwirtschaft.