US-Gericht gegen IBM-Beschwerde:

Prozedurfrage an Schöffen

09.05.1980

WASHINGTON (vwd) - Über die seit zehn Jahren anhängige Klage der Greyhound Computer Corp. soll im Februar 1961 ein US-Schöffengericht urteilen. Damit entschied sich das oberste amerikanische Bundesgericht gegen die Anhörung einer IBM-Beschwerde.

Die International Business Machines, Corp. (IBM) zog in einem Kartellstreit mit der Greyhound wegen einer Prozedurfrage den Kürzeren. Gültig wird damit der Entscheid eines Appelationsgerichtes, der das Verfahren einem Schöffengericht zugesprochen hat. IBM hätte die Klage lieber einem Richter zur Entscheidung überlassen.