Probezeit

Probezeit

03.11.2000
Die Probezeit ist ein fester Bestandteil der meisten Arbeitsverträge. Sie ist für beide Seiten von Vorteil...

...denn in dieser Zeit können beide Seiten - unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist - ohne Angabe von Gründen kündigen.
In der Regel wird eine Probezeit von drei bis sechs Monaten vereinbart, eine längere Probezeit ist nicht zulässig.

Es ist wichtig zu wissen, dass laut gesetzlicher Regelung Mitarbeiter unabhängig von der Dauer der Probezeit in den ersten sechs Monaten gekündigt werden können - und zwar ohne Angabe von Gründen. Der gesetzlich verankerte Kündigungsschutz gilt erst nach dieser Halbjahresfrist.
Während der Probezeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist zwei Wochen, es ist jedoch durchaus üblich, vier oder sechs Wochen zu vereinbaren.