Privates Surfen am Arbeitsplatz

20.10.2000
MÜNCHEN (CW) - In "Vorüberlegungen" zu einem Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz erwägt Bundesarbeitsminister Walter Riester, privates Surfen am Arbeitsplatz generell zu erlauben.

MÜNCHEN (CW) - In "Vorüberlegungen" zu einem Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz erwägt Bundesarbeitsminister Walter Riester, privates Surfen am Arbeitsplatz generell zu erlauben.

"Wir brauchen keine gesetzliche Regelung", protestiert Thomas Prinz von der Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeber (BDA). Gegenüber der Wirtschaftszeitung "Handelsblatt" bezeichnete er ein gesetzliches Nutzungsrecht des Internet für private Zwecke als verfassungswidrigen Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Die Gewerkschaften sind dagegen für dieses Recht - zumal es durch Einzelvereinbarungen oder Tarifvertrag eingeschränkt werden könne. Außerdem sollen die Arbeitgeber das Recht erhalten, ihren Mitarbeitern die Kosten für privates Surfen in Rechnung zu stellen und ihnen geschäftsschädigende Inhalte wie Pornoseiten zu sperren.

Ziel der geplanten Regelung ist es, die Nutzung des Internet generell zu fördern, dabei aber sowohl die Daten des Unternehmens als auch die Privatsphäre der Mitarbeiter zu schützen. So soll die Kontrolle von E-Mail-Inhalten als Bruch des Postgeheimnisses geahndet werden. Der Arbeitgeber darf also nicht die über Netz bezogenen Inhalte kontrollieren, wohl aber die Zahl und die Relevanz der angesteuerten Seiten sowie die Surfdauer.