Was ist erlaubt, was nicht?

Private Musikkopien und Urheberrecht

10.02.2012
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Welche Regelungen gelten für Musik in Podcasts?

Podcasts, also Serien redaktionell gestalteter Audiodateien, werden immer beliebter und professionell anmutende Sendungen werden mittlerweile auch von Privatpersonen als Hobby produziert. Manchmal werden dabei Teile von Musikstücken eingespielt, in der Meinung, dass eine nichtkommerzielle Verwendung der Musik erlaubt sei.

Eine solche Nutzung widerspricht allerdings dem Urheberrecht und unterliegt auch nicht einer erlaubten Privatnutzung. An dieser Wertung ändert sich auch dann nichts, wenn nur Teile eines Songs, beispielsweise ein 10-sekündiges Intro eingespielt wird. Solche Kurzeinspielungen sind auch nicht vom sogenannten Zitatrecht (§ 51 UrhG) umfasst, das es zwar Sendeunternehmen, wie Radio- oder Fernsehsendern erlaubt, kurze Ausschnitte eines Werks zu senden, Nutzungsarten wie Podcasts jedoch bewusst außen vor lässt.

Die Verwendung von Musikstücken in Podcasts bedarf grundsätzlich der Erlaubnis des Rechteinhabers. Eine solche Lizenz kann für private Podcasts relativ günstig bei der Verwertungsgesellschaft GEMA erworben werden.

Kontakt:

Der Autor Thomas Feil ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht. Tel.: 0511 473906-01, E-Mail: feil@recht-freundlich.de, Internet: www.recht-freundlich.de