Was ist erlaubt, was nicht?

Private Musikkopien und Urheberrecht

10.02.2012
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Ist es strafbar, einen Kopierschutzmechanismus zu umgehen?

Wer wissentlich den Kopierschutz von einer durch digitale Rechteverwaltung geschützten Musikdatei entfernt, macht sich nach § 108b UrhG strafbar. Wer gewerbsmäßig handelt, kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe betraft werden, bei nicht gewebsmäßigem Handeln bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Wer allein zum privaten Gebrauch handelt, bleibt straffrei, muss aber dennoch mit teuren Abmahnungen und Schadensersatzforderungen rechnen.

Ist das Herunterladen von Musik aus dem Internet legal?

Grundsätzlich darf eine Musikdatei nur mit Zustimmung des Rechteinhabers vervielfältigt werden. Bei Musik, die auf der offiziellen Website einer Band kostenlos oder kostenfrei zum Download freigegeben ist, kann von einer Zustimmung ausgegangen werden, und das Downloaden ist legal.

Bei Diensten wie beispielsweise iTunes, Napster und Musicload wird man zwar davon ausgehen können, dass sie über die Erlaubnis verfügen, die Dateien zum Download anzubieten, allerdings kann das vom Nutzer nicht nachgeprüft werden. Rechtlich besehen liegt das Risiko allerdings auch beim Nutzer. Nur, weil der Betreiber eines Dienstes behauptet, das Recht zu besitzen, bedeutet dies nicht, dass sich der Nutzer darauf auch verlassen kann.

Während dies bei den bereits genannten Diensten wohl kaum ein Problem darstellen sollte, muss bei privaten Websites, bei unbekannten Angeboten und bei Tauschbörsen aufgepasst werden. Auch wenn der Anbieter behauptet, dass das Herunterladen legal sei und der Nutzer darauf vertraut, ist die Handlung selbst rechtswidrig und kann rechtliche Schritte nach sich ziehen. Auf eine legale "Privatkopie" kann sich hier niemand berufen!