Wartungsfirma aus Michigan hatte geklagt

Prime jetzt wegen Verstoß gegen US-Wettbewerbsgesetz verurteilt

19.10.1990

DETROIT (CW) - Rund 25 Millionen Dollar wird Prime Computer zahlen müssen, nachdem es wegen wettbewerbswidriger Praktiken im Wartungsgeschäft von einem Detroiter Gericht verurteilt wurde.

Virtual Maintenance Inc., ein kleines DV-Serviceunternehmen aus Michigan, hatte den Minicomputer-Hersteller aus Natick, Massachusetts, angeklagt, Geschäftsbeziehungen von Drittfirmen mit seinen Kunden zu verhindern.

Das Gericht in Detroit sah es als erwiesen an, daß Prime die Abgabe neuer Software-Releases mit der Abnahme unternehmenseigener Wartungsleistungen koppelte und unabhängige Servicegesellschaften dadurch vom Wettbewerb ausschloß. Virtual Maintenance hatte bereits letzes Jahr die Naticker beschuldigt, all jenen Kunden für die neuen Versionen ihrer CAD/ CAM-Software PDGS höhere Gebühren abzuverlangen, die nicht auch die Wartungsleistungen für Primes proprietäre Mini-Computerserie 50 kaufen. Dem Michiganer Dienstleistungsunternehmen wurde ein Schadensersatz von 8,4 Millionen Dollar zugesprochen, der sich nach dem Anti-Trust-Gesetz verdreifachen wird.

Prime Computer will dieses Urteil anfechten. Sprecher Joe Gavagham erklärte, man betrachte die Hard- und Software der Rechnerserie 50 als ein geschlossenes, proprietäres Paket, was als solches auch aufrechterhalten werden sollte, um für den Kunden den richtigen Support und die größtmögliche Leistung sicherzustellen.

Der Minicomputer-Hersteller aus Natick ist in diesem Jahr schon der zweite Computerproduzent, der sich wegen Wettbewerbsbehinderung vor Gericht verantworten mußte. Im April hatte Hewlett-Packard einen ähnlichen Prozeß gegen Hypoint Technology Inc., einem kleinen, auf HP-Rechner spezialisiertem Dienstleistungsunternehmen aus Cleveland, verloren. Die Revision läuft noch.

In der Schwebe sind in den USA derzeit auch noch sechs weitere Anti-Trust-Verfahren gegen Computer- und Bürozubehörhersteller, schreibt das "Wall Street Journal" mit Berufung auf Ronald Katz, einem Anwalt aus San Franzisko, dessen Spezialgebiet die Wettbewerbsbehinderung bei DV-Wartung ist. Klagen anhängig seien gegen Unisys, Wang, Data General und Eastman Kodak.

"Wir haben herausgefunden", so Katz, "daß gerade Unternehmen mit finanziellen Problemen versuchen, jeden Dollar aus dem Dienstleistungsgeschäft herauszupressen." Dies schließe auch die Taktik ein, Hardwarewartung mit der Software zu koppeln. Rodger Young, Anwalt von Virtual Maintenance, erklärte, das Urteil werde gravierende Auswirkungen für das Geschäft vieler Computerhersteller haben, seitdem diese ihre Profite zum Großteil aus der Betreuung der installierten Hard- und Software zögen. So erzielt Prime beispielsweise rund ein Drittel seines jährlichen Umsatzes mit Serviceleistungen.