Keine Abweichungen erlaubt

Preise in Suchmaschinen und Webshops

16.12.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Irreführung trotz Disclaimer

Nach Ansicht des BGH wird eine Irreführung des Verbrauchers auch nicht durch den Hinweis "Alle Angaben ohne Gewähr" in der Fußzeile der Preisvergleichsliste verhindert. Dies gilt, obwohl ein Klick auf diesen Hinweis ein Fenster öffnete mit einem weiteren Text, mit der Information, dass eine Aktualisierung in Echtzeit aus technischen Gründen nicht möglich ist und dass es im Einzelfall insbesondere hinsichtlich der Verfügbarkeit bzw. der Lieferzeit von Produkten zu Abweichungen kommen kann."

Für den Bundesgerichtshof war dies unbeachtlich, da im Vordergrund steht, dass der Anbieter mit einem günstigen Angebot, das gar nicht mehr existent ist, unabhängig davon an erster Stelle steht. Insofern heißt es in der Pressemitteilung: "Den Händlern ist es - so der BGH, zuzumuten, die Preise für Produkte, für die Sie in einer Preissuchmaschine werben, erst dann umzustellen, wenn die Änderung in der Suchmaschine angezeigt wird."

Erst Preissuchmaschine aktualisieren, dann Preise im Internet-Shop ändern

So kann man letztlich die technische Anforderung des BGH zusammenfassen. Zumindest wenn der Preis steigt, muss der Shopbetreiber gewährleisten, dass in sämtlichen Preissuchmaschinen, in denen er gelistet ist, dort erst die neuen Preise angezeigt werden und erst dann die Preise im Internetshop abgeändert werden. In der Praxis führt dies zu mehreren Problemen: Zum einen ergibt sich ein ganz erheblicher logistischer Aufwand, wenn - was nicht unüblich ist - Shopbetreiber in mehreren Preissuchmaschinen gelistet sind.

Ein bisher nicht gelöstes Problem ist der Umstand, dass Preissuchmaschinen offensichtlich zum Teil längere Zeit brauchen, um eine Aktualisierung vorzunehmen. Im vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte der Anbieter idealo.de den neuen Preis sogar mitgeteilt, 20 Stunden später war der falsche Preis jedoch immer noch in der Suchmaschine angegeben. Bei Google Base sollen die Aktualisierungen zum Teil sogar bis zu zwei Tage dauern.

Letztlich müssten Preissuchmaschinen-Betreiber ihre Hausaufgabe machen und gewährleisten, dass zeitnah eine entsprechende Aktualisierung vorgenommen und veröffentlicht wird. Shopbetreiber selbst müssen künftig darauf achten, die Preisänderungen erst dann in den Shop einzupflegen, wenn sämtliche (!) von ihm genutzten Suchmaschinen auch den neuen Preis gelistet haben.