Erste Stellungnahme des neuen BDSB Professor Dr. Hans Peter Bull:

Praktische Konkordanz zwischen widerstreitenden Interessen

05.01.1978

Das Bundesdatenschutzgesetz ist viel kritisiert worden und ist nach wie vor kritisierbar, aber es ist gut, daß dieses Gesetz trotz aller Hindernisse zustande gekommen ist. Denn damit ist ein erster Schritt in die richtige Richtung getan, nämlich in die Richtung einer Verrechtlichung der Informationsverarbeitung in Verwaltung und Wirtschaft. Es wird jetzt darauf ankommen, die noch sehr allgemeinen Bestimmungen dieses Gesetzes auf die konkreten Probleme der verschiedenen Informationssystem zu beziehen und dabei eine praktische Konkordanz zwischen widerstreitenden Interessen anzustreben.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat kraft Gesetzes eine Reihe von Kontrollrechten gegenüber der gesamten Bundesverwaltung. Er ist in der Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen; er untersteht Rechtsaufsicht der Bundesregierung und der Dienstaufsicht des Bundesministers des Innern. An der Weiterentwicklung des Datenschutzrechts wird der Bundesbeauftragte aktiv teilnehmen. Verstöße gegen Bestimmungen über den Datenschutz wird es beanstanden. Als "Datenschutz-Ombudsman" kann er von jedem Bürger angerufen werden. Wer der Ansicht ist, bei der Verarbeitung seiner personenbezogen Daten durch Stellen des Bundes in seinen Rechten verletzt worden zu sein, schreibe an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Graurheindorfer Str. 198, 5300 Bonn.