Gerichtsurteil bei De-Mail

Post verliert gegen GMX und Web.de

04.04.2011
Von Johannes Klostermeier

„Auch wenn Web.de und GMX bei ihrer Identifizierung vorzugsweise auf Dienstleister setzen, die sich nach Terminabsprache den Personalausweis Zuhause oder am Arbeitsplatz vorzeigen lassen, bleibt die Deutsche Post AG mit ihrem Postident-Verfahren in Markt beherrschender Stellung“, schreibt die Pressestelle von 1&1 zum Urteil.

1&1: Post wollte den Wettbewerb erschweren

Ursprünglich sollte alles De-Mail heißen. Jetzt sind laut Gesetz verschiedene Endungen möglich, auch @epost.de.
Ursprünglich sollte alles De-Mail heißen. Jetzt sind laut Gesetz verschiedene Endungen möglich, auch @epost.de.

Nach Ansicht des Klägers 1&1 war klar: Weil die Post beabsichtigt, sich mit dem E-Postbrief ebenfalls für den De-Mail-Standard akkreditieren lassen will, wollte man, der Konkurrenz von Web.de und GMX deren De-Mail-Dienste im Sommer starten sollen, den Wettbewerb „erschweren“. Die Deutsche Post habe dabei aber ihre Stellung bei Postident „auszunutzen versucht“. Wie das Landgericht jetzt entschieden hat, muss die Deutsche Post ihren Identifizierungsdienst nun allen Verbrauchern, also auch denen, die bei der De-Mail-Konkurrenz sind, zur Verfügung stellen.

Web.de- und GMX- Geschäftsführer Jan Oetjen äußerte sich naturgemäß sehr erfreut über den Ausgang des Verfahrens: „Die Post versucht ihr E-Post-Produkt am Markt zu etablieren - was einerseits verständlich ist, da wir mit mehr als 30 Millionen aktiven Mail-Kunden um Jahre voraus sind. Allerdings sollte die Post ihre Stellung im Postident-Verfahren nicht ausnutzen, sondern sich wieder dem fairen Wettbewerb stellen.“

Bis heute haben sich nach Unternehmensangaben von 1&1 derzeit mehr als 800.000 Nutzer eine De-Mail-Adresse bei Web.de und GMX gesichert. Nach Inkrafttreten des Gesetzes wollen beide mit der Identifizierungsphase der Nutzer starten. Für den E-Postbrief der Deutschen Post haben sich nach Angaben des Unternehmens bisher mehr als eine Million Kunden registrieren lassen.

Das Urteil für 1&1 ist noch nicht rechtskräftig. Die Post will es nach Angaben eines Sprechers jetzt erst einmal in Ruhe intern prüfen lassen und hat noch noch innerhalb eines Monats Gelegenheit, dagegen Berufung beim Oberlandesgericht einzulegen.