Telecom-Politik: Schwarz-Schilling legt Reform-Entwurf vor

Post revidiert Mietleitungs- und ISDN-Tarife

11.03.1988

BONN (cmd) - Der jahrelange Druck der DV-Großanwender und ihrer Lobby auf die Bundespost hat Früchte getragen: Der Referentenentwurf zur Neustrukturierung des Post- und Fernmeldewesens und der Deutschen Bundespost enthält unter anderem die Zusage, generell die Mietleitungstarife zu senken und mittelfristig von der nutzungszeitabhängigen Tarifierung (nT) abzurücken. Neu überdacht werden auch die ISDN-Tarife.

Die zunächst partielle Kehrtwendung des Hauses Schwarz-Schilling in Sachen "nT" findet sich eher versteckt im Kapitel "Zur künftigen Tarifpolitik" auf den letzten Seiten der "Konzeption der Bundesregierung zur Neuordnung des Telekommunikationsmarktes", wie das Referentenpapier offiziell tituliert ist. Da wird unter anderem angekündigt, daß für "die Datenmietleitungen des Direktrufnetzes und für private Leitungen zum Direktruf unterhalb der Sprachbandbreite ... neue Tarife verordnet werden, die keine nutzungszeitabhängige Tarifkomponente mehr enthalten" - und dies soll sogar noch vor den für die nächsten Monate ebenfalls in Aussicht gestellten Tarifsenkungen bei nationalen und internationalen Datenmietleitungen erfolgen.

Bei Mietleitungen mit Bandbreiten von 64 Kilobit pro Sekunde und höher will die Bundespost vorerst am nT-Prinzip festhalten, aber: Da der "Einfluß der Nutzungszeit auf die Gebührenhöhe auch bei Fernsprechmietleitungen deutlich abgesenkt werden" kann, wird sie auch hierzu "entsprechende Konzepte in Kürze" vorlegen.

Auch beim Thema "ISDN-Tarife" steckt Bundespostminister Christian Schwarz-Schilling offenbar zurück und stellt im Grunde die bisher vertretene Position zur Disposition. Mit dem Hinweis auf die "Verwerfungen" zwischen Gebühren- und Kostenstruktur im Orts- und Fernbereich des Telefondienstes sowie auf die daraus resultierende notwendige Tarifreform stelle sich "die Frage der ISDN-Tarife neu". Eine Übernahme der heutigen Telefongebühren bedeute Akzeptanzrisiken für das ISDN. Aus diesem Grund sei bei den Gebührenreformvorschlägen der Bundespost vorgesehen, "die Verbilligung des Fernsprechverkehrs mit ISDN früher zu realisieren als für den Telefondienst im analogen Netz". Darüber hinaus müsse, wie es in dem Entwurf im schönsten Amtsdeutsch heißt, "bei der Weiterentwicklung der Tarife auch den tariflich dienstspezifischen Bedürfnissen der Nichtsprachdienste besonders Rechnung getragen werden".

So kompromißbereit und entgegenkommend sich die Bundespost beiden Tarifen gibt, so konsequent hält sie auf der anderen Seite an den beiden für die Existenz der künftigen Fernmeldegesellschaft "Telekom" wichtigsten Säulen fest: dem Netz- und dem Telefondienstmonopol. Ein Vergleich zwischen den Empfehlungen der Regierungskommission Fernmeldewesen, auf deren Vorschlägen die geplante Reform im wesentlichen beruht, und dem Referentenentwurf macht dies deutlich. Während die Kommissionsempfehlungen das Netz- beziehungsweise Telefondienstmonopol durch Auflagen erheblich eingeschränkt sehen wollten, sieht der Entwurf mehr Befugnisse für die Post vor.

Das Netzmonopol soll laut Referentenentwurf in einer Novelle zum Fernmeldeanlagengesetz aus dem Jahr 1928 "gesetzlich begrenzt und eng ausgelegt werden"- und zwar als "das ausschließliche Recht des Bundes, Übertragungswege zu errichten und zu betreiben" einschließlich der entsprechenden Abschlußeinrichtungen. Immerhin kann das Recht, Fernmeldeanlagen zu errichten und zu betreiben, an Dritte verliehen werden; als mögliche Bereiche nennt der Entwurf die Satellitenkommunikation (generell unterhalb der Bandbreite von 15 Kilobit pro Sekunde, in Ausnahmefällen auch darüber) sowie die Mobilfunkkommunikation.

Die für viele Anwender wesentlich wichtigere Empfehlung der Regierungskommission, unternehmensinterne private Netze nicht nur innerhalb eines Radius von 25 Kilometern errichten und betreiben zu können, sondern bundesweit, wird dagegen verworfen. Begründung: Derzeit könnten daraus kaum kalkulierbare Verkehrsverlagerungen entstehen, und zudem würde der Grundsatz des "Festhaltens am Netzmonopol" aufgeweicht.

Auch den Empfehlungen der Regierungskommission, das Netzmonopol in Abständen von drei Jahren jeweils zu überprüfen und gegebenenfalls zu revidieren sowie an die Bedingung zu knüpfen, daß die Post Mietleitungen zu angemessenen Preisen bereitstellt, kann die Bundesregierung, wie es in dem Papier heißt, nicht folgen. Ein Telekommunikationsbericht, der einmal in jeder Legislaturperiode dem Bundestag vorgelegt wird, sowie die Tatsache, daß die Mietleitungstarife nach der neuen Struktur künftig nicht der alleinigen Entscheidung der Bundespost unterliegen, sondern vom Bundesminister für Post und Telekommunikation genehmigt werden, werden als ausreichende Kontrollmechanismen erachtet.

Im Unterschied zu den Vorschlägen der Kommission, die das Telefondienstmonopol nur als reinen Sprachdienst definiert und damit jede Mischkommunikation von Sprache und anderen Kommunikationsformen automatisch dem Wettbewerb zugeordnet hatte, geht das Referentenpapier auch in diesem Punkt weiter: Neben der Sprachvermittlung im ISDN sind dem Monopol Weiterentwicklungen und Ergänzungen des Telefondienstes zuzurechnen, "Dienste, bei denen aus Sicht der Nutzer die Sprachübertragung den Hauptzweck der Telekomunikation darstellt, und die ohne die unveränderte zeitgleiche Sprachübertragung nicht sinnvoll erbracht werden können".