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Poker-Veranstalter darf keine Teilnehmerdaten per Internet sammeln

17.10.2007
Die Veranstalter kostenloser Poker-Turniere dürfen für die Anmeldung keine persönlichen Daten von den Spielern verlangen.

Das Einfordern von Daten wie Name, Anschrift und E-Mail-Adresse sei als Werbung für unerlaubtes Glücksspiel anzusehen und daher strafbar, urteilte das Verwaltungsgericht Frankfurt nach Mitteilung vom Mittwoch. Die Registrierung diene vorrangig der Sammlung der Daten Interessierter und potenzieller Teilnehmer.

Mit seinem Urteil lehnte das Gericht den Eilantrag eines Veranstalters aus Leinfelden-Echterdingen bei Stuttgart gegen die Stadt Frankfurt ab. Der Mann wollte in einem Frankfurter Hotel ein Poker-Turnier veranstalten.

Als unerlaubt gelten nach Angaben eines Gerichtssprechers Glücksspiele, wenn die Teilnehmer zum Erwerb der Gewinnchance ein Entgelt zahlen müssen. Außerdem ist das Werben für unerlaubtes Glücksspiel strafbar. Nach dem Frankfurter Urteil ist das Einfordern von Personalien bei einer Online-Anmeldung zu einem Poker-Turnier eine solche Werbung, selbst wenn die Teilnahme am Turnier nichts kostet. (AZ: 7 G 3111/07(1)). (dpa/tc)