GDD-Workshop:

PIS aus neuer Sicht

07.12.1984

KÖLN (pi) - Der Spruch des Bundesarbeitsgerichts in Sachen Personalinformationssysteme vom 14. September 1984 liegt inzwischen in schriftlicher Form vor. Das Entscheidungsstichwort lautet offiziell "Mitbestimmung bei technischer Überwachung". Die Entscheidung des BAG stärkt den Betriebsräten den Rücken (vergleiche CW Nr. 39, Seite 1 "Personaldaten-Systeme in Frage gestellt").

Um dieses Urteil in seinen Konsequenzen für die betriebliche Praxis auszuwerten und Lösungsansätze aufzuzeigen bietet die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung, GDD, jetzt einen eintägigen Workshop an. Referenten sind Hans Christoph Matthes, DAG-Richter (1. Senat), Dr. Georg Wronka, GDD-Vorstand, Dr. Ursula Schlochauer, Rechtsanwalt Reinhard Wenzek und Dr. Peter Färber, Arbeitgeberverbandsvertreter. Termine sind der 28. November (Frankfurt), der 14. Dezember (Hamburg) und der 16. Januar (Köln).

Informationen: Datag, Aachener Straße 1052, 5 Köln 40, Telefon 02 21/48 32 98.