VSI präzisiert Forderungen nach mehr rechtlichem Software-Schutz:

Piraten haben immer noch Oberwasser

07.04.1989

MÜNCHEN (CW) - Als Konsequenz aus den enttäuschenden Ergebnissen einer Anhörung

zum Gesetz gegen Produktpiraterie fordert die Vereinigung zur Förderung der Deutschen Software-Industrie e.V. (VSI) einen eigenen Leistungsschutz für Software. Danach soll professionelle Software den gleichen Rechtsschutz genießen, wie Filme, Tonträger, Bücher und auch Computerspiele.

Der Begriff der Produktpiraterie wird im Vorwort zu dem vorgelegten Gesetzentwurf zwar eindeutig auch auf die Software ausgedehnt. Im Gesetz werde jedoch auf die spezifischen Belange der Softwarehersteller nicht eingegangen, so moniert die VSI.

Als Vorsitzender der Vereinigung stellt Peter Lorenz fest, daß das Problem "Software und Produktpiraterie" zwar erkannt worden, aber bislang keine befriedigende Reaktion darauf erfolgt sei. Insbesondere solle das Problem des unerlaubten Kopierens in der Novelle berücksichtigt werden. Andere Staaten der EG, beispielsweise Frankreich, seien in diesem Bereich bereits viel weiter.

Der Münchner Anwalt und Mitinitiator der VSI, Johannes Reichenwaller, präzisiert die Problematik: "Der Entwurf geht in seiner Begründung von Waren im herkömmlichen Sinne aus." Die Mittel zur Verfolgung bezögen sich auf die bisherigen Schutzrechte und Verletzungsmöglichkeiten. Computersoftware, so der Anwalt, sei jedoch eine neue Form des Wirtschaftsgutes und nicht mit der gegenständlichen Ware zu vergleichen.

Reichenwaller beklagt eine faktisch bestehende Rechtslosigkeit der Softwarehersteller. "Am besten", so der Experte, "dürfte das Leistungsschutzrecht für Software im Urheberrecht angesiedelt sein, so wie auch die meisten anderen Länder

Software als unheberrechtlich zu schätzende Leistung sehen." Dennoch scheint sich ein Silberstreif am Horizont abzuzeichnen. Die vorgesehene Verschärfung von Schutzrechtsverletzungen bereits im Versuchsstadium sowie die Erweiterung der Möglichkeiten, Piraten-Ware zu vernichten oder einzuziehen, verbessern nach VSI-Meinung ohne Zweifel die Voraussetzungen, Produktpiraterie zu bekämpfen. Dazu zähle insbesondere auch die Schaffung eines besonderen Auskunftsanspruchs, der in Fällen offensichtlicher Rechtsverletzungen im Wege einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden könne.

Neben dem prinzipiellen Schutz der Software fordert die VSI eine Reihe weiterer konkreter Gesetzesänderungen. So soll im Bürgerlichen Gesetzbuch der Sachbegriff des °90 auch auf Software ausgedehnt werden. Im Rahmen des Wettbewerbs soll die Nutzung raubkopierter Software der Verwertung von Betriebsgeheimnissen gleichgesetzt werden.

Im ° 259 des Strafgesetzbuchs schließlich sollte der Begriff der Hehlerei auch auf den Erwerb von Raubkopien zum Zwecke des weiteren Verkaufes ausgedehnt werden. Und der Computerbetrug nach ° 263a StGB muß laut VSI auch auf das Erschleichen von Leistungen durch Raubkopien Anwendung finden.