Aktie der Woche

Phenomedia: Auf Abstand gehen

27.04.2001
Von Stephan Hornung*

Ende März verkündete der Online-Spieleentwickler Phenomedia aus Bochum eine beachtliche Umsatz- und Gewinnexplosion. Demnach legten die Einnahmen um 236 Prozent auf 31,9 Millionen Mark zu, das Ergebnis vor Zinsen und Steuern kletterte um 267 Prozent auf 12,1 Millionen Mark. Angesichts des letztjährigen "Moorhuhnfiebers" in deutschen Büros und Ämtern überraschte das Rekordergebnis nicht. Der Speicherentwickler brüstet sich, eines der renditstärksten Unternehmen am Neuen Markt zu sein.

Erstaunlich scheint daher der beständige Kursverfall der seit November 2000 am Neuen Markt notierten Aktie, die mittlerweile deutlich unter ihren Emissionskurs von 22,5 Euro gefallen ist. Eine genauere Betrachtung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechung macht diese Entwicklung allerdings nachvollziehbar. Phenomedia bilanziert nach IAS-Richtlinien und darf deshalb Eigenleistungen in Höhe von 3,4 Millionen Mark aktivieren. Außerdem wurde der Bestand an unfertigen Erzeugnissen um mehr als acht Millionen Mark erhöht. Ohne diese beiden Posten könnte nur ein sehr geringer Gewinn ausgewiesen werden. In Bezug auf den Umsatz fallen außerdem hohe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an, die mehr als 25 Millionen Mark betragen. Zur Vorsicht sollte nicht zuletzt der kürzlich erfolgte Weggang des Finanzvorstandes mahnen.

Der Markt für Computerspiele und Onlinespiele besitzt ein großes Wachstumspotenzial, deshalb sollte die Phenomedia-Aktie in den nächsten Monaten beobachtet werden. Ein Engagement ist aber erst bei einem nachhaltig positiven Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit in Erwägung zu ziehen. Im Jahr 2000 betrug der Mittelabfluss nämlich noch beachtliche 21 Millionen Mark.

*Markus Lindermayr und Stephan Hornung sind Analysten der CMW GmbH in München. Die hier veröffentlichten Informationen beruhen auf Quellen, die wir für vertrauenswürdig und zuverlässig halten. Trotz sorgfältiger Quellenauswahl und -auswertung können wir für Vollständigkeit, Genauigkeit und inhaltliche Richtigkeit der Angaben eine Haftung nur insoweit übernehmen, als grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz Haftung begründen. Jede darüber hinausgehende Haftung wird ausgeschlossen. Für Angaben Dritter übernehmen wir kein Obligo, Aktienanlagen sind durch stärkere Kursschwankungen gekennzeichnet.