Personalauswahl nach DIN löst Skepsis aus

12.11.2002
Von 
Ingrid Weidner arbeitet als freie Journalistin in München.

Robert Harst, Leiter Human Resources der DMC Datenverarbeitungs- und Management-Consulting GmbH in München, begrüßt die neue DIN. „Hierzulande sind wir von einer Professionalisierung der Personalarbeit noch weit entfernt“, so seine Einschätzung. Sympathie sei bei der Bewerberauswahl kein guter Ratgeber. „Wir entscheiden nach fachlichen Kriterien und nicht nach dem Motto: Hans sucht Hänschen. Es ist Aufgabe der Führungskraft, den fachlich besten Bewerber zu integrieren, auch wenn er zunächst unsympathisch erscheint.“

Wie eine Zertifizierung für Personalverantwortliche aussehen könnte, steht momentan noch nicht fest. Allerdings bieten verschiedene Institute schon heute Schulungen zur neuen DIN an. Michael Neumann, selbständiger Personalberater und Geschäftsführer von Nexecute in Frankfurt am Main, schätzt den Nutzen von langwierigen und teuren Zertifizierungen durchaus kritisch ein. Dass es bei der Professionalität von Personalberatern eine Grauzone gibt, räumt der Experte ein. Ob jedoch eine Normierung das Problem lösen kann, bezweifelt Neumann. „Der Personalberaterberuf ist erlernbar. Was einigen jedoch fehlt, ist die nötige Sensibilität. Sie sehen das Personal-Recruiting als reinen Vertriebsjob. Dabei gehört ein Gespür für Ethik und Moral im Umgang mit den Bewerbern und ihren persönlichen Daten dazu.“

 

Grundzüge der DIN 33430

Das neue Regelwerk legt alle Schritte der Personalauswahl fest. Ziel ist es, Qualitätsstandards zu definieren, die Auswahlverfahren für Bewerber transparenter und von Seiten der Personalsuchenden professioneller gestalten sollen. Mit diesem Anspruch steigen die Anforderungen an die Personalverantwortlichen, die den Auswahlprozess leiten oder etwa in einem Assessment-Center begleiten. Die DIN definiert Kriterien zum Prozessablauf, etwa wenn es um die Anforderungsanalyse der ausgeschriebenen Stelle geht, und legt die angestrebten Beurteilungsgrundlagen vor Beginn der Bewerberauswahl fest. Ein weiterer Punkt widmet sich der Dokumentationspflicht, um Entscheidungen für alle am Auswahlverfahren beteiligten Personen transparent zu gestalten. Die Qualifikation des Auftragnehmers, also des Personalverantwortlichen oder des externen Personalberaters, ist ebenfalls in der Norm festgelegt.