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Peoplesoft-Prozess findet frühestens Ende März statt

09.12.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Nachdem das Delaware Court of Chancery den Antrag auf einen Eiltermin abgewiesen hatte, wird eine Verhandlung bezüglich der Legitimität von Peoplesofts Abwehrmaßnahmen gegen die Übernahme durch Oracle frühestens in drei Monaten stattfinden. Wie die ERP-Softwareschmiede aus Pleasanton, Kalifornien, in einer Pflichtmitteilung bekannt gab, hat sich das Billigkeitsgericht bereit erklärt, für März und April einen Termin für einen möglichen Prozess freizuhalten.

Peoplesoft hatte im Juni 2003 kurz nach dem ersten Übernahmeangebot von Oracle das "Customer Assurance Program" eingeführt. Darin versprachen die Kalifornier den Käufern seiner Software eine Entschädigung in Höhe des zwei- bis fünffachen Kaufpreises, falls das Unternehmen innerhalb von zwei Jahren übernommen wird und anschließend bestimmte Bedingungen nicht erfüllt würden (Computerwoche online berichtete). Peoplesofts Ziel des Programms ist es, das Risiko eines Besitzerwechsels für die Kunden zu minimieren. Gleichzeitig wird Oracle die feindliche Übernahme jedoch deutlich erschwert: Bis Ende September summierten sich die somit entstehenden Verbindlichkeiten auf 807 Millionen Dollar. Die Maßnahme verärgerte Peoplesoft-Aktionäre, die der Fusion positiv gegenüberstehen. Gemeinsam mit Oracle versuchen diese Anleger daher, Peoplesoft

gerichtlich zur Aufgaben der Rückzahlungsgarantie zu zwingen.

Der beantragte Eiltermin im Dezember wurde jedoch vom Delaware Chancery Court abgelehnt. Der zuständige Richter erklärte vor knapp drei Wochen, es gebe derzeit keinen Grund zur Eile, da unter anderem noch nicht einmal die Kartellbehörden eine endgültige Entscheidung zu Oracles feindlichem Übernahmeversuch getroffen haben (Computerwoche online berichtete). (mb)