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Pennystock-Company geht gegen Deutsche Börse vor

04.10.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die mit bei einem Euro gehandelte CPU Softwarehouse AG will sich nicht vom Neuen Markt vertreiben lassen und hat bei der Kammer für Handelssachen am Landgericht Frankfurt am Main eine Einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Börse AG beantragt. Der Augsburger Anbieter von Finanzsoftware wehrt sich gegen die vor kurzem beschlossenen Delisting-Regeln der Börse. Zur Begründung des Antrags hieß es, die von der Deutschen Börse eingeleiteten Schritte kämen viel zu spät, setzten den Hebel an der falschen Stelle an und bekämpften in erster Linie die Symptome, während die eigentlichen Ursachen davon unberührt blieben. CPU-Vorstand Manfred Köhler fügte hinzu: "Die aktuelle Änderung des Regelwerks ist per se unbillig und zudem auch untauglich, um das vorgegebene Ziel zu erreichen, nämlich das Profil des Neuen Marktes zu schärfen."

Das neue Regelwerk der Börse sieht vor, dass Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen künftig vom Kurszettel verbannt werden. Von einem Delisting sind ab sofort jene Unternehmen bedroht, deren Aktienkurs länger als 30 Börsentage in Folge unter einem Euro und deren Marktkapitalisierung gleichzeitig unter 20 Millionen Euro liegt.

Die CPU-Aktie wurde am heutigen Donnerstagnachmittag bei 0,82 Euro gehandelt, das sind 2,4 Prozent weniger als am Vortag.