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Penny-Stocks: Droht eine Prozessflut?

17.08.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Deutsche Börse hat bei ihren Plänen zur Verschärfung des Regelwerks am Neuen Markt einen ersten herben Rückschlag hinnehmen müssen. Die am Neuen Markt gelistete Foris AG hat gestern vor dem Landgericht Frankfurt erwirkt, dass die vor rund einem Monat beschlossenen Delisting-Regeln der Deutschen Börse für das Unternehmen nicht wie geplant ab dem 1. Oktober dieses Jahres sondern erst ab dem 1. April 2002 gelten. Die Richter gaben damit dem Antrag des Berliner Prozessfinanzierers nur teilweise statt, der einen Aufschub für alle am Neuen Markt notierten Unternehmen bis zum 1. Oktober 2002 gefordert hatte. Dem Unternehmen müsse eine angemessene Frist eingeräumt werden, um auf die neue Regelsituation zu reagieren, hieß es in der Urteilsbegründung. Eine Fristverlängerung um ein Jahr hielt das Gericht

allerdings für zu lang. Zudem habe Foris nicht die Befugnis, im Namen aller am Neuen Markt gelisteten Unternehmen gegen die Delisting-Pläne vorzugehen, sondern könne vor Gericht nur die eigenen Interessen wahrnehmen.

Nach den Plänen der Deutschen Börse droht ab dem 1. Oktober allen Unternehmen der Rauswurf aus dem Wachstumssegment, deren Aktienkurs länger als 30 Börsentage in Folge unter einem Euro und deren Marktkapitalisierung gleichzeitig unter 20 Millionen liegt. Auch insolvente Firmen sollen einen Monat nach Bekanntgabe der Zahlungsunfähigkeit vom Kurszettel gestrichen werden (Computerwoche online berichtete).

Nach dem gestrigen Urteil ist zu erwarten, dass weitere Firmen, die von der Neuregelung betroffen sein könnten, juristische Schritte einleiten. "Das Urteil ist Aufforderung an andere Unternehmen, gegen die Börse vorzugehen", sagte Foris-Anwältin Katrin Burckhardt. Gegen das Urteil im Fall Foris will die Deutsche Börse indes Berufung einlegen. Zudem hält sie an ihren ursprünglichen Plänen fest. Das Regelwerk soll wie geplant am 1. Oktober dieses Jahres in Kraft treten, teilte das Unternehmen mit.