Computer und Recht

PC läßt sich nicht immer absetzen

22.11.1996

MÜNCHEN (jlp) - Erwirbt ein Arbeitnehmer einen Computer, um sich Grundkenntnisse der Datenverarbeitung zu verschaffen, sind steuerlich hohe Anforderungen an den Nachweis der beruflichen Veranlassung zu stellen. Im Zweifel sind die Kosten für die Beschaffung des Computers nicht absetzbar.Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 40/95