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Patentklage könnte Ebay teuer zu stehen kommen

24.04.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Online-Auktionshaus Ebay muss sich vor Gericht für mutmaßliche Verstösse gegen das US-amerikanische Patentrecht rechtfertigen. Eine anhängige Klage wird in den kommenden drei Wochen verhandelt. Im schlimmsten Fall könnte das Gericht eine Strafe verhängen, die mehr als 100 Millionen Dollar beträgt. Mercexchange LLC hatte im September 2001 gegen Ebay eine Klage eingereicht. Der Online-Auktionator wird darin beschuldigt, gegen drei Patentrechte verstossen zu haben, die der Mercexchange-Gründer Thomas Woolston seit 1995 innehält. Woolston reklamiert in der Klage geistiges Eigentum an drei Applikationen und Verfahren, mittels derer sich Internet-basierte Auktionen durchführen lassen.

Ebay ist allerdings der Ansicht, dass die eigenen Online-Auktionsverfahren nicht mit Woolstones Patenten kollidieren. Zudem könne der Mercexchange-Gründer keine Rechte an geistigem Eigentum für Online-Versteigerungs-Verfahren reklamieren, weil schon vor Woolstone andere Entwickler ähnliche Systeme und Verfahren kreiert hätten.

Das Verfahren, das am heutigen Donnerstag beginnt, dürfte drei Wochen dauern. Der Distriktrichter Jerome Friedman hat beide Parteien vorsorglich gewarnt, vor Gericht dafür zu sorgen, ihre Aussagen in nachvollziehbarer Weise darzulegen: "Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass es allein Ihre Verantwortung ist sicherzustellen, dass die zu verhandelnden Prozessinhalte auch eine durchschnittlich intelligente Person verstehen kann.". Wer sich an die wochen-, ja monatelangen verwirrenden und ermüdenden Technologiedebatten vor Gericht erinnert, die sich die Beteiligten in den Kartellrechtsprozessen gegen Microsoft lieferten, mag erahnen, wovor dem Richter in dem jetzt anhängigen Verfahren zu grauen scheint.

Neil Smith, ein auf Urheberrechtsverfahren spezialisierter Anwalt aus San Franzisko, sieht dabei einiges Ungemach auf Ebay zukommen. Mercexchange, erklärt Smith, klage dahingehend, dass Ebay vorsätzlich Patente verletzt habe. Wenn sich die in den USA zur Rechtsfindung übliche Jury der Argumentation der Vorsätzlichkeit anschließen sollte, kann der Richter das von der Jury getroffene Strafmaß in seinem Urteil um den dreifachen Betrag übersteigen. Und für diesen Fall, so Smith, könnte sich Ebay mit einer Strafe von über 100 Millionen Dollar konfrontiert sehen. (jm)