Kolumne

"Patente: Ein Kompromiss, der keiner ist"

01.03.2002
Christoph Witte Chefredakteur CW

Jetzt liegt er endlich vor, der Richtlinienentwurf der EU-Kommission zur Patentierbarkeit von Software. Damit dürfte allerdings der Jahre alte Streit, ob Software überhaupt, und wenn ja, nach welchen Regeln patentiert werden kann, kaum beigelegt sein.

Stehen die Befürworter auf dem Standpunkt, dass sich Innovationen nur unter dem Schutz von Patenten lohnen, argumentieren die Gegner, dass ein solcher Schutz Innovation verhindere. Schließlich seien mit Softwarepatenten auch Programmteile und einzelne Algorithmen schützbar, die grundlegende Lösungswege darstellten. Da unabhängige Entwickler und Vertreter der Open-Source-Gemeinde für die Nutzung solcher Software zunächst die Genehmigung des Patentinhabers einholen und dann in der Regel für die Nutzung des Codes zahlen müssten, verzögerten und verteuerten sich Innovationen erheblich.

Die Richtlinie stellt nach Meinung ihrer Urheber einen Kompromiss zwischen diesen Positionen dar. Auf der einen Seite ließen sich auch künftig in Software gegossene Geschäftsprozesse wie das One-Click-Shopping von Amazon in Europa nicht patentieren. Auf der anderen Seite verzichtet die EU-Kommission auf den Begriff der Technizität, der bisher die Patentierbarkeit von Software im großen Stil verhinderte. Künftig reicht es aus, dass eine Erfindung "computerimplementiert" ist, um sie durch ein Patent zu schützen.

Im Unterschied zum Urheberrecht, das laut Begründung für den von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinienentwurf nur "alle Ausdrucksformen" eines Programms, nicht aber die zugrunde liegenden Ideen schützt, erhält "der Patentinhaber einer computerimplementierten Erfindung das Recht, Dritten die Nutzung jeglicher Software zu verbieten, mit der seine (...) Erfindung realisiert wird". Das bedeutet, dass selbst dann Patentrechte verletzt würden, wenn der Zweck der patentierten Software mit anderen Mitteln erreicht würde. Damit verstoßen natürlich auch wichtige Open-Source-Programme wie Samba, Wine oder Mono gegen das angestrebte Patentrecht.

Doch der Richtlinienentwurf wirft noch weitere Fragen auf: Wer überprüft Computerimplementiertes auf Patentrechtsverletzungen, beziehungsweise woher kann ein Softwareentwickler wissen, ob das von ihm geschriebene Programm ein Patent verletzt? Schließlich geben die meisten Softwarehersteller ihren Quellcode nicht zur Einsicht frei. Die Beschäftigung teurer Patentanwälte würde dieses Problem zwar verringern, aber die Softwarepreise drastisch in die Höhe treiben. An der schwierigen Überprüfbarkeit zeigt sich, jenseits aller Ideologie, dass eine umfassende Patentierbarkeit Software-Innovationen zwar schützt, sie jedoch durch die Kostenbarriere gleichzeitig zu einem seltenen Gut macht. Aber wahrscheinlich ist genau das das Ziel des Richtlinienentwurfs, der keinen Kompromiss darstellt, sondern durch die Wahl des Begriffs "computerimplementierte Erfindung" Ausdruck der Lobby-Arbeit ist, die die großen Hersteller zur Sicherung ihrer Pfründe geleistet haben.