Partner Comdisco hat sich zurueckgezogen Recovery Services jetzt vollstaendig in Besitz der DB-Tochter Debis

18.06.1993

MUENCHEN (CW) - Nur ein knappes Jahr dauerte die Liaison zwischen dem Debis Systemhaus und der Comdisco-Tochter Comdisco Disaster Recovery Services (CDRS). Jetzt ist die gemeinsam gegruendete Tochtergesellschaft Debis Systemhaus Recovery Services GmbH, an der die Daimler-Enkelin 55 Prozent und CDRS 45 Prozent hielt, komplett in Debis-Besitz uebergegangen.

Das Ausscheiden von Comdisco bleibt fuer Debis nicht ohne Folgen. Das Muenchner Ausfall-Rechenzentrum war durch die Kooperation in ein internationales Netz von Wiederanlaufzentren mit Ausweich-RZs und

-arbeitsplaetzen eingebunden. Bereits 1990 hatte CDRS ein aehnliches Netz in den Vereinigten Staaten aufgezogen.

Beide Unternehmen halten sich mit Kommentaren zur Beendigung des gemeinsamen Projektes zurueck. Weder bestaetigt noch dementiert werden Geruechte um eine Auseinandersetzung zwischen den Vertragspartnern.

Debis habe sich, so kommentiert Pressesprecher Edmund Hain, fuer die komplette Uebernahme der gemeinsamen Tochter entschieden, weil man die Notfall-Versorgungsdienste entgegen urspruenglicher Absichten doch lieber selbst komplett im Angebot haben wollte.

Um diese Services auf internationaler Ebene anbieten zu koennen, so Hain, reiche es vollstaendig aus, Kooperationen mit Anbietern vor Ort einzugehen. Die Zusammenarbeit mit Comdisco war demnach ein Irrtum: "Wir haben nie behauptet, dass wir alles perfekt machen", kommentiert Hain.

Mit CDRS habe Debis eine Einigung erzielt, ueber deren Konditionen Stillschweigen vereinbart worden sei. Die Debis-Belegschaft, insbesondere die Mitarbeiter des Ausweich-Rechenzentrums in Ottobrunn, sind ueber diese Entwicklung nicht ungluecklich.

Mit Uebernahmen des franzoesischen Anbieters Ageris International und des britischen Unternehmens Failsafe Roc Ltd. hatte Comdisco in den letzten Jahren seine Expansionsabsichten in Europa deutlich unterstrichen.

Daher waere ein unfreiwilliger Wechsel des Arbeitgebers durchaus moeglich gewesen, wenn nicht Debis, sondern die CDRS die gemeinsame Tochter mehrheitlich oder komplett uebernommen haette.