Outsourcing: Zur Hochzeit an die Scheidung denken

22.04.2004
Von 
Karin Quack arbeitet als freie Autorin und Editorial Consultant vor allem zu IT-strategischen und Innovations-Themen. Zuvor war sie viele Jahre lang in leitender redaktioneller Position bei der COMPUTERWOCHE tätig.

Wie lang die Laufzeit eines Rahmenvertrags idealerweise sein sollte, darüber streiten sich die Gelehrten. "Der Zehn-Jahres-Vertrag ist out", sagt Matzke, "er ist einfach nicht mehr marktgerecht." Seiner Ansicht nach sollte das Abkommen eine Dauer von fünf Jahren nicht überschreiten. Die meisten Vertragstexte enthielten zwar eine automatische Verlängerung, doch seien die Kunden dazu übergegangen, diese Klausel zu streichen.

Peter Dück, Vice President Consulting bei Gartner Deutschland, sieht hingegen einen gewandelten Trend zu "langfristigen Beziehungen" zwischen Provider und Kunde. "Es gab die Mode, relativ kurz abzuschließen", räumt er ein. Diese Vorsichtsmaßnahme empfehle sich jedoch nur für "Zementverträge". Derartige Abkommen mit stark fixiertem Leistungs- und Kostenrahmen seien heute aber eher die Ausnahme. Im Normalfall bilde der Vertrag ein mehr oder weniger großes Maß an Flexibilität ab, weshalb eine Laufzeit von sieben Jahren durchaus üblich und sinnvoll sei.

Dabei ist die Mühe zum Teil vergebens. "Kaum ein Vertrag wird nach fünf Jahren noch so aussehen wie heute", weiß Dück. Manchmal sei das Elaborat nach monatelangen Verhandlungen schon bei der Unterschrift veraltet, weshalb die Partner die ersten Monate der Laufzeit damit zubringen müssten, ihre Änderungswünsche einzuarbeiten.

Folglich ist die Frage, wie viele Outsourcing-Verträge eigentlich vor der Zeit gekündigt werden, schwierig zu beantworten. "So wie sie einmal aufgesetzt wurden, erreichen nur 90 Prozent der Abkommen ihr planmäßiges Ende", schätzt Andreas Floth, Managing Consultant der IT Consulting Group bei PA in Frankfurt, "allerdings führt das nicht unbedingt zur Trennung vom Anbieter." Nachverhandlungen seien vielmehr an der Tagesordnung.

Abgleich mit dem Markt

Um Argumente dafür zu sammeln, sollten die Kunden - nach der vereinbarten Schonfrist für den Dienstleister - auf einem regelmäßigen Benchmarking des Kosten-Nutzen-Verhältnisses bestehen. Während einige Experten diesen Abgleich zwischen Markt und Provider nur alle zwei Jahre für notwendig erachten, empfiehlt Matzke, "wegen der fluktuierenden Preise" eine jährliche Überprüfung im Rahmenvertrag festzuschreiben.