Zehn goldene Regeln

Outsourcing von Datenschutz

11.02.2008
Von Stefan Straub

4. Einen Ansprechpartner für das Tagesgeschäft benennen

Für die Organisation des Tagesgeschäfts braucht der Datenschutzbeauftragte einen zentralen Ansprechpartner im Unternehmen. Dieser koordiniert etwa Termine oder ermöglicht den Zugang zu Büros und Unterlagen. Der Ansprechpartner sollte intern akzeptiert sein und zu allen Kollegen einen guten, neutralen Zugang haben - geeignet ist daher der Personalleiter oder ein Mitarbeiter der Personalabteilung. In kleineren Betrieben mit überschaubaren Strukturen kann der Berater mit den einzelnen Mitarbeitern direkt kommunizieren und so den zentralen Ansprechpartner entlasten.