Zehn goldene Regeln

Outsourcing von Datenschutz

11.02.2008
Von Stefan Straub

3. Das Outsourcing-Projekt ernst nehmen

Damit der externe Datenschutzbeauftragte seine Aufgaben gut und effizient erfüllen kann, muss die Geschäftsführung persönlich von der Dringlichkeit des Datenschutzes und seiner Auslagerung überzeugt sein und dies intern nachdrücklich unterstützen. Wer nur halbherzig hinter dem Datenschutz in seinem Unternehmen steht, macht es dem Berater nicht leicht, und die Ergebnisse werden unbefriedigend. Zwar wird das Topmanagement in diesem Zusammenhang selten direkt in Anspruch genommen, doch mitunter ist seine Zustimmung erforderlich.