Outsourcing - nicht ohne die Mitarbeiter

24.02.2005
Von 
Winfried Gertz ist Journalist in München. Er arbeitet in einem Netzwerk von zahlreichen Anbietern kreativer Dienstleistungen. Das Spektrum reicht von redaktioneller Hörfunk- und Fernsehproduktion über professionelle Fotografie bis zu Werbetexten für Industrieunternehmen und Non-Profit-Organisationen.

Die Rechte und Pflichten bei einem Betriebsübergang sind in Paragraf 613 a BGB geregelt. Hiernach trifft der neue Arbeitgeber in die zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten ein. Bis zum Ablauf eines Jahres nach dem Betriebsübergang dürfen die Rechte der betroffenen Arbeitnehmer nicht zu ihrem Nachteil verändert werden. Der Lohn darf beispielsweise nicht verringert; die Arbeitszeit nicht erhöht werden.

Eine Kündigung "wegen des Betriebsübergangs" ist unwirksam (Paragraf 613 a, Absatz 4). Allerdings kann ein Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen, etwa bei Verkleinerung des übergegangenen Betriebes jederzeit unter den Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes, gekündigt werden.

Wenn der Arbeitnehmer der Ansicht ist, dass die Kündigung aus "anderen Gründen" nur vorgeschoben wird und es sich in Wahrheit um eine Kündigung "wegen des Betriebsübergangs" handelt, so muss er dies im Streitfall vor Gericht beweisen.

Viele Streitigkeiten landen vor Gericht

Über vergleichbare Erfahrungen berichtet Walter Scholz (Name von der Redaktion geändert), vor dem Outsourcing als Projektleiter im Softwaregeschäft tätig. Dreieinhalb Jahre nach dem Betriebsübergang geht Scholz mit seinem neuen Arbeitgeber hart ins Gericht: "Neukunden werden kaum noch gewonnen, dafür umso mehr Bestandskunden vergrault." Laufend werde Personal abgebaut. Es selbst habe das Gefühl, sich als Projektleiter zurückzuentwickeln und damit geringere Jobchancen zu haben.

Jenseits aller Risiken und bedenklichen Einzelfällen ist Ovum-Chefin Grimme davon überzeugt, dass Outsourcing "für viele IT-Mitarbeiter neue Chancen eröffnet". Galten sie beim alten Arbeitgeber vor allem als Kostenfaktor, werden ihre Kenntnisse beim IT-Dienstleister als Kernkompetenz geschätzt. "Mein Job bei Hochtief hätte in eine Sackgasse geführt", bilanziert Annette Rohrbach den Betriebsübergang zu SBS positiv. Wäre es nicht zu dem Vertrag zwischen Motorola und CSC gekommen, erinnert sich auch Rudolf Torheiden, wäre die Luft für die IT-Kollegen von Motorola "ziemlich dünn geworden."